Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Westumfahrung Halle der A143wurde veröffentlicht (Pressmitteilung Nr. 46/2019 vom 12.06.2019).

Aus diesem Urteil kann herausgehoben werden, dass das Gericht die Bilanzierung von Düngeeinträgen in FFH-Gebiete aus landwirtschaftlichen Flächen, die planungsbedingt extensiviert werden oder gänzlich wegfallen, für prinzipiell zulässig erklärte. Zudem wurde der FGSV-Leitfaden "Hinweise zur Prüfung von Stickstoffeinträgen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung für Straßen" (H PSE) als Arbeitsgrundlage für das Gericht in Gänze akzeptiert.






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