Die Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 dient zur Bestimmung der Mindesthöhe der Mündungen von Abgasableiteinrichtungen, die zur Ableitung von Emissionen aus Feuerungsanlagen, aus Anlagen, die organische Lösemittel freisetzen (z. B. nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Anwendungsbereich der 31. BImSchV) und aus anderen Schadstoff emittierenden Anlagen eingesetzt werden. Mit dieser Mindesthöhe können die Anforderungen des Immissionsschutzes zum ungestörten Abtransport der Abgase mit der freien Luftströmung und zur ausreichenden Verdünnung der Abgase erfüllt werden.

Als softwaretechnische Umsetzung der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 "Ableitbedingungen für Abgase – Kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie andere als Feuerungsanlagen“ haben wir hierzu das PC-Programm WinSTACC entwickelt.

Falls Sie die Berechnungen nicht selbst durchführen möchten, bieten wir die Bestimmung der Mindesthöhe der Mündungen von Abgasableiteinrichtungen nach Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 auch als Dienstleistung an.






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