Die TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) ist eine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und regelt in Deutschland die Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen zum Schutz der Luft vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Sie legt Emissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte sowie technische und organisatorische Anforderungen für Industrie- und Gewerbenanlagen fest. Die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 2021 und ersetzt die bis dahin geltende TA Luft von 2002.