Die Alarmschwelle ist ein festgelegter Wert, bei dessen kurzfristiger Überschreitung ein akutes Risiko für die Gesundheit der Gesamtbevölkerung besteht. Sowohl die 39. BImSchV als auch die EU-RL 2024/2881 Air Quality verpflichten die zuständigen Behörden, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit zu begrenzen.