Altanlagen sind bestehende Anlagen, für die bereits vor dem 1. Dezember 2021 Genehmigungen oder Zulassungen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt wurden. Dies umfasst zum Beispiel Anlagen mit Teilgenehmigungen, Vorbescheiden oder Anzeigepflichten nach § 67 BImSchG. Die TA Luft unterscheidet dabei zwischen vollständig genehmigten Anlagen und solchen, die nach älteren Regelungen oder durch Anzeigepflichten in Betrieb genommen wurden. Ziel dieser Regelung ist es, die Einhaltung von Immissionsschutzanforderungen auch für bereits bestehende Anlagen sicherzustellen.