Nach der 39. BImSchV bezeichnet "Beurteilung" die Ermittlung und Bewertung der Luftqualität durch Messung, Berechnung, Vorhersage oder Schätzung anhand der in dieser Verordnung genannten Methoden und Kriterien.
In der EU-Richtlinie 2024/2881 Air Quality umfasst „Beurteilung“ alle Verfahren zur Messung, Berechnung, Vorhersage oder Schätzung eines Schadstoffwertes, ohne sich dabei explizit auf vorgegebene Methoden und Kriterien zu beschränken.
Unterschiede der Regelwerke:
Die 39. BImSchV legt ihren Fokus auf die Bewertung der Luftqualität und verweist ausdrücklich auf die in der Verordnung festgelegten Methoden und Kriterien.
Die EU-RL 2024/2881 definiert „Beurteilung“ allgemeiner als alle Verfahren zur Ermittlung eines Schadstoffwertes, ohne konkret auf bestimmte, in der Richtlinie vorgegebene Methoden einzugehen.
Dadurch ergeben sich je nach Anwendungsbereich Unterschiede in der praktischen Umsetzung, insbesondere wenn es um die Auswahl von Mess- und Berechnungsverfahren geht.