Als Emissionswerte werden in der TA Luft jene Richt- und Grenzwerte bezeichnet, die zur Bewertung und Kontrolle von Luftverunreinigungen herangezogen werden. Sie dienen als Grundlage, um anhand von Konzentrationen (z. B. Massenkonzentrationen oder Geruchsstoffkonzentrationen) oder Massenströmen zu beurteilen, ob eine Anlage oder ein Prozess die vorgeschriebenen Vorgaben einhält.