Ein Gebiet ist ein Teil der Landesfläche (bzw. des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats), den die zuständigen Behörden speziell für die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität abgrenzen. Die 39. BImSchV bezieht sich dabei auf einen abgegrenzten Teil der Fläche eines Bundeslandes, während die EU-Richtlinie 2024/2881 Air Quality vom Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats spricht.