Die Informationsschwelle ist ein Wert (in der 39. BImSchV speziell als Ozonwert definiert), dessen kurzfristige Überschreitung ein Risiko für besonders empfindliche bzw. gefährdete Bevölkerungsgruppen darstellt. Bei Erreichen oder Überschreiten dieser Schwelle müssen die zuständigen Behörden unverzüglich geeignete Informationen bereitstellen, um Gesundheitsrisiken zu minimieren.