Der Neuer Europäischer Fahrzyklus (NEFZ) war von 1992 bis 2018 das vorgeschriebene Prüfverfahren zur Ermittlung der CO₂- und Schadstoffemissionen neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge. Da die Flottengrenzwerte bis 2020 noch auf dem veralteten NEFZ basieren, wird bei Neuzulassungen, die bereits nach dem neuen WLTP-Verfahren typgenehmigt sind, eine zusätzliche Umrechnung der CO₂-Werte in den NEFZ durchgeführt. Kritiker bemängeln am NEFZ, dass dessen Prüfbedingungen stark von realen Fahrsituationen abweichen, was zu systematisch niedrigeren Emissionswerten führt.





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