Die Toleranzmarge ist der Prozentsatz, um den ein in der 39. BImSchV festgelegter
Immissionsgrenzwert überschritten werden darf, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Bei künftigen Grenzwerten nimmt diese Toleranzmarge in jährlichen Stufen ab, sodass der
Grenzwert bis zur jeweiligen Frist nur noch in begrenztem Umfang überschritten werden darf, ohne dass eine Pflicht zur Erstellung von Plänen entsteht.