Ein Wert bezeichnet die Konzentration eines Schadstoffs in der Luft (gegebenenfalls im Normzustand) oder die Ablagerung eines Schadstoffs auf bestimmten Flächen innerhalb eines definierten Zeitraums. Während die 39. BImSchV spezifisch auf den Normzustand (gemäß Anlage 6 Abschnitt C) verweist, bleibt die EU-Richtlinie 2024/2881 Air Quality bei einer allgemeineren Definition für die Konzentration oder Ablagerung von Schadstoffen.





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