Baumaßnahmen können insbesondere in innerstädtischen, dicht bebauten Lagen die Besonnungsverhältnisse in ihrem Umfeld verändern. Dadurch können sowohl die Strahlungsverhältnisse am Boden als auch an oder in Gebäuden beeinflusst werden. Bei der Planung von Gebäuden ist daher Tageslicht ein wichtiger Aspekt für die Aufenthaltsqualität in Innenräumen. Mit Hilfe von detaillierten Verschattungsanalysen können die Auswirkungen auf die Besonnungsdauer und die Raumhelligkeit analysiert und bewertet werden. Als Grundlage dienen 3D-Modelle der Plangebäude und der Umgebungsbebauung sowie ein digitales Geländemodell (DGM). Die Ergebnisse der Besonnungsberechnungen können an den Fassaden, auf Außenflächen, in Innenräumen und als Horizontdiagramme dargestellt und analysiert werden.

Bei der Bebauungsplanung gibt es im Hinblick auf die Anforderungen an die Tageslichtqualität, abgesehen von den Abstandsregelungen der Bauordnungen, keine rechtlichen Festlegungen. Als Beurteilungsrundlage wurde bisher in der Regel der Teil 1 der DIN 5034-1 „Tageslicht in Innenräumen“ herangezogen. Durch die im März 2019 veröffentlichte DIN EN 17037 „Tageslicht in Gebäuden“ wurde eine europaweit gültige Bewertungsgrundlage für die Tageslichtqualität in Räumen geschafften. Die Richtlinie enthält allgemeine Anforderungen und Hinweise für die Planung von Tageslichtöffnungen und unterscheidet dabei zwischen Raumhelligkeit und Besonnungsdauer.

Abb. 1: Darstellung der Besonnungsdauer auf einer horizontalen Ebene

Abb. 2: Darstellung eines Horizontogrammes

Abb. 3: Darstellung der Raumhelligkeit

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