Lichtimmissionen gehören nach dem BImSchG zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile und/oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Unter Lichtimmissionen versteht man die Blendwirkungen und Raumaufhellungen, die von direkten Lichtquellen, z.B. Parkplatzbeleuchtung, Leuchtreklamen oder Autoscheinwerfern, oder indirekten Lichtquellen wie z.B. Reflexionen von Sonnenlicht an Glasfassaden oder photovoltaikanlage (PV-Anlagen) verursacht werden.
Wirkungsuntersuchungen oder rechtsverbindliche Beurteilungsvorschriften zur Bewertung von Lichtimmissionen liegen derzeit nicht vor. Zur Einschätzung der Belästigungswirkung durch Lichtimmissionen wird daher ersatzweise die LAI-Lichtimmissionsrichtlinie (LAI, 2015) herangezogen.
Da Lichtimmissionen erhebliche Belästigungen von Anwohnern, Passanten oder Verkerhsteilnehmer verursachen können, sind Simuliationsrechnungen ein geeignetes Werkzeug, um Probleme zu vermeiden und zu lösen.
Bei folgenden Aspekten können wir Ihnen gerne helfen:
- Blendungen durch Lichtreflexionen an Glasfassaden oder Photovoltaik-Anlagen
- Blendungen und Raumaufhellung durch Beleuchtungen (Straßenleuchten, Parkplatzbeleuchtung, Werbebeleuchtung bzw. Leuchtreklamen, usw.)
- Blendungen durch Fahrzeug-Scheinwerfer
- Flimmereffekte
Abb. 1: 3D-Darstellung einer PV-Freiflächenanalge entlang einer Autobahn
Abb. 2: Leuchtdichteverteilung einer Parkplatzbeleuchtung