Lichtimmissionen gehören nach dem BImSchG zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile und/oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Unter Lichtimmissionen versteht man die Blendwirkungen, die von direkten Lichtquellen wie z.B. durch die Sonne oder durch Autoscheinwerfer oder indirekten Lichtquellen wie z.B. Reflexionen an Glasfassaden oder PV-Anlagen verursacht werden.

Dabei wird unterschieden zwischen einer physiologischen Blendung, bei der das Sehvermögen kurzzeitig durch Streulicht im Glaskörper des Auges vermindert wird, sowie einer psychologischen Blendung, bei der die Lichtquelle eine ungewollte Ablenkung darstellt, weil sie mit erhöhter Aufmerksamkeit wahrgenommen und dadurch als störend empfunden wird.

Rechtsverbindliche Beurteilungsvorschriften zur Bewertung von Lichtimmissionen liegen derzeit nicht vor. Zur Einschätzung der Belästigungswirkung durch Lichtimmissionen wird daher ersatzweise die LAI-Lichtimmissionsrichtlinie (LAI, 2012) herangezogen. Die LAI-Lichtimmissionsrichtlinie enthält „Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“.

Im Hinblick auf Lichtimmissionen erstellen wir Blendgutachten, bei denen folgende Aspekte untersucht und bewertet werden können:

  • die Blendung durch Lichtreflexionen an PV-Anlagen oder Glasfassaden
  • die Blendung durch Kfz-Scheinwerfer, z.B. durch Parkhausverkehr

Lichtreflexionen an PV-Anlagen oder Glasfassaden können zu einer physiologischen Blendung führen, Mit Hilfe von detaillierten Simulationsrechnungen ermitteln wir die astronomisch maximal möglichen Blenddauern, die durch diese Lichtreflexionen potenziell möglich sind. Falls erforderlich, können in weiteren Berechnungsszenarien auch Blendschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Die Ermittlung der Blendzeiten kann für die umliegenden Anwohner sowie Verkehrsteilnehmer im Straßen- oder Bahnverkehr erfolgen. Als Grundlage dienen unter anderem konkrete Angaben zur Modul- bzw. Fassadenkonfiguration sowie ein digitales Geländemodell (DGM).

Kfz-Scheinwerfer können bei umliegenden Anwohnern hingegen zu einer psychologischen Blendung führen, wenn das verursachte Blendmaß die Immissionsrichtwerte der LAI-Lichtimmissionsrichtwerte überschreitet. Das Blendmaß wird ebenfalls mithilfe von Simulationsrechnungen ermittelt. Bei einer Betrachtung von Parkverkehr werden hierfür u.a. die Grundrisse der Parkebenen mit Kennzeichnung der Stellplätze und Fahrwege sowie Belegungszahlen im Tagesgang und Wechselraten als Grundlage herangezogen.






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