Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten

Hier finden Sie Fragen und Antworten zu Programm RLuS 12 (vom Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung empfohlene Version 1.4)

Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung, RLuS,  Allgemeines Rundschreiben Straßenbau, Umweltschutz, Luftreinhaltung

RLuS
... Luftverunreinigungen an Straßen

NEU!  Überarbeitete Version von RLuS 2012

Haben Sie Fragen zu RLuS für die Sie hier keine Antworten finden, dann nutzen Sie unsere E-Mail-Hotline (info.dd@Lohmeyer.de), die in den ersten 6 Monaten nach Kauf im Kaufpreis enthalten ist. Falls Sie persönlich mit unseren Fachberatern sprechen möchten, bieten wir eine Telefon-Hotline (0721/62510-0) an. Der Preis für diese Dienstleistung beträgt EUR 45,- (zzgl. gesetzl. MwSt.) je angefangener halben Stunde.

Frage 26 (25.02.2021): Gibt man im Reiter „Vorbelastung“ einen Wert kleiner als 1 ein (z. B. 0,0005 µg/m³ für die Vorbelastung von BaP), dann wird dieser Wert als ganze Zahl angegeben (z.B. 5 µg/m³).
Gibt man in einem anderen Vorbelastungsfeld 0,5 µg/m³ dann wird daraus 5 µg/m³.
Versucht man es z. B. bei NO2 mit 19,9 µg/m³ dann wird daraus 199,0 µg/m³.

Antwort: Bitte ändern Sie den Punkt als Symbol für die Zifferngruppierung in ein Leerzeichen (Windows "Land und Region ändern" -> "Zusätzliche Datums-, Uhrzeit- und Ländereinstellungen" -> "Region" -> "Weitere Einstellungen..." -> "Symbol für Zifferngruppierung:"). Die Eingabe von Dezimalzahlen muss im RLuS immer mit dem im System (Windows) eingestellten Dezimaltrennzeichen erfolgen. Bei den Standard-Systemeinstellungen im Windows (Dezimaltrennzeichen = Komma, Symbol für Zifferngruppierung = Punkt) wird bei Eingabe von „0.0005“ (mit Punkt als Zifferngruppierung) = 5,0.   

Frage 25 (25.02.2021): Bei der Ausgabe Reiter „Tabelle“ wird bei Beurteilungswert BaP (JM-B) 0,0 µg/m³ angegeben. Hier müsste es 0,00100 µg/m³ heißen!   

Antwort: Dies wird in einem kommenden Update geändert.

Frage 24 (12.02.2021): Wann erscheint das update des RLuS auf das HBEFA4.1?

Antwort: Das Programm kann ab sofort bei uns bestellt werden: RLuS 2.1 (Ausgabe 2012, Fassung 2020)  

Frage 23 (01.06.2019): Es gibt immer noch keine RLuS-Version mit Emissionsfaktoren aus HBEFA3.3, warum?

Antwort: Ein Update des Emissionsmoduls auf HBEFA3.3 war für das 4. Quartal 2018 vorgesehen. Da mit HBEFA4.1 bereits eine weitere Fortschreibung des HBEFA angekündigt war, wurde durch das Verkehrsministerium von einer Freigabe des RLuS mit HBEFA3.3 doch abgesehen. Ziel ist es, eine auf HBEFA4.1 aktualisierte Version von RLuS im ersten Halbjahr 2020 anzubieten.

Von einer unkommentierten Anwendung von RLuS ist deshalb immer noch abzusehen. Als Übergangslösung bis zum Erscheinen einer neuen RLuS-Version wird vorgeschlagen, das der Gutachter eine qualitative Einschätzung der Auswirkungen der geänderten HBEFA-Versionen auf die Bewertung der Ergebnisse vornimmt. Ggf. ist die Berechnung der Luftschadstoffkonzentrationen mit Ausbreitungsmodellen unter Anwendung eines alternativen Emissionsmodells auf Basis HBEFA3.3 bzw. nach Erscheinen mit HBEFA4.1 durchzuführen (siehe auch Antwort auf Frage 22).

Frage 22 (01.06.2017): Gibt es schon einen Zeitplan zur Integration der Emissionsfaktoren aus HBEFA3.3, welches im April 2017 erschienen ist, ins RLuS?

Antwort: Die Aktualisierung von RLuS ist in Vorbereitung. Ein Update des Emissionsmoduls auf HBEFA3.3 ist für das 4. Quartal 2018 vorgesehen. HBEFA3.3 liefert deutlich höhere NOx-Emissionen als das in der derzeitigen RLuS-Version integrierte HBEFA3.1.(siehe auch http://www.umweltbundesamt.at/en/hbefa/). Deshalb ist von einer unkommentierten Anwendung von RLuS derzeit abzusehen. Als Übergangslösung bis zum Erscheinen einer neuen RLuS-Version wird vorgeschlagen, das der Gutachter eine qualitative Einschätzung der Auswirkungen der geänderten HBEFA-Versionen auf die Bewertung der Ergebnisse vornimmt. Ggf. ist die Berechnung der Luftschadstoffkonzentrationen mit Ausbreitungsmodellen unter Anwendung eines alternativen Emissionsmodells auf Basis HBEFA3.3 durchzuführen.

Frage 21 (25.5.2016): Gibt es schon einen Zeitplan zur Integration der Emissionsfaktoren aus HBEFA3.2 ins RLuS?

Antwort: Die Aktualisierung von RLuS ist in Vorbereitung. Ein Update des Emissionsmoduls war für das 4. Quartal 2016 vorgesehen.  Wegen der unklaren Sachlage in Bezug auf die NOx-Diesel-PKW-Emissionsfaktoren (Stichworte: Dieselskandal und Temperaturfenster) hatte aber das BMVI keine Freigabe für den Vertrieb des RLuS auf Basis HBEFA3.2 gegeben. (Siehe auch Antwort auf Frage 19.)

Frage 20 (16.10.2014): Bei einem Rechenlauf mit Lärmschutzwand erscheint bei Klicken des "Berechnung starten" - Buttons auf dem Eingabedialog "Verkehr, etc" der Hinweis: "Bei diesem Abstand ... " können keine Aussagen "...über die Reduktionswirkung der Lärmschutzmaßnahme getroffen werden". Der gewählte Abstand des Immissionsortes zur Lärmschutzwand befindet sich aber im sog. Grünen Bereich bzw. innerhalb des Auswertebereichs (siehe RLuS 2012, S.12). Damit müsste doch diese Situation berechnet werden können, oder?

Antwort: Die Prüfung des Abstandskriteriums ist an dieser Stelle (Eingabedialog "Verkehr, etc") nicht korrekt und wird im kommenden Update berichtigt. Bitte starten Sie die Rechnung über den RLuS-Menüeintrag "Berechnung | Berechnung starten" oder mit dem entsprechenden Button (gelber Schlüssel) auf der RLuS-Programmoberfläche.

Frage 19 (17.09.2014): Wann werden die Emissionsfaktoren aus HBEFA3.2 ins RLuS integriert?

Antwort: Das in RLuS 2012 integrierte Emissionsmodell beruht auf Emissionsfaktoren aus dem Handbuch für Emissionsfaktoren (HBEFA), Version 3.1, welches während der Erstellung von RLuS 2012 die aktuelle Emissionsdatenbank für motorbedingte Emissionen war. Im Juni 2014 erschien die neue HBEFA-Version 3.2, die derzeit noch nicht im RLuS integriert ist.
RLuS-Gutachten müssen sich mit dieser Problematik auseinandersetzen. Als Übergangslösung bis zum Erscheinen einer neuen RLuS-Version wird vorgeschlagen, das der Gutachter eine qualitative Einschätzung der Auswirkungen der geänderten HBEFA-Versionen auf die Bewertung der Ergebnisse vornimmt. Ggf. ist die Berechnung der Luftschadstoffkonzentrationen mit Ausbreitungsmodellen unter Anwendung eines alternativen Emissionsmodells auf Basis HBEFA3.2 durchzuführen.
Ein Zeitplan für die Überarbeitung von RLuS liegt laut aktueller Auskunft des BMVI noch nicht vor.

Frage 18 (17.09.2014): Warum sind für 2030 in RLuS keine Reduktionsfaktoren für die Vorbelastung angegeben?

Antwort: Die Datenlage zur Ermittlung von möglichen Reduktionsfaktoren für das Prognosejahr 2030 war bei der Erstellung von RLuS im Jahr 2012 noch sehr unsicher. Aus diesem Grund wurde vom fachlichen Betreuerkreis zum begleitenden Forschungsprojekt beschlossen, zwischen den Jahren 2025 und 2030 von keiner Reduktion der großräumigen Vorbelastung auszugehen. Es wird daher empfohlen, für 2030 die Vorbelastungswerte aus 2025 zu nutzen. Im Programmsystem RLuS ist dies auch so umgesetzt.

Frage 17 (27.05.2014): Können bei der Berechnung der Schadstoffbelastung mit RLuS LKW-Anteile von mehr als 50 % eingegeben werden?

Antwort: Nein. Die Anwendungsbedingungen schließen die Verwendung von RLuS bei LKW-Anteilen von mehr als 50 % aus. Dies ist eine Einschränkung, die bereits auch in MLuS existierte und liegt darin begründet, dass das Ausbreitungsmodell von RLuS aus Messdaten an verschiedenen Straßen in Deutschland abgeleitet wurde. Straßen mit mehr als 50 % LKW-Anteil waren in diesem Pool von Messdaten nicht enthalten. Aus diesem Grund kann bei einem solch hohen LKW-Anteil keine Aussage zur Schadstoffbelastung mit RLuS ermittelt werden. Vielmehr sind in diesem Falle Sonderbetrachtungen mit höherwertigeren Modellen durchzuführen. Es sei jedoch darauf verwiesen, dass in der Praxis auf öffentlichen Straßen im Anwendungsbereich von RLuS ein LKW-Anteil von mehr als 50 % äußerst selten bis gar nicht vorkommt.

Frage 16 (22.05.2014): Wie ist im Lärmschutzmodul der Parameter „Wall-/Wandhöhe“ in Dammlage, in Gleichlage und in einem Einschnitt zu wählen?

Antwort: Als Parameter „Wall-/Wandhöhe“ ist in Dammlage und in Gleichlage die Höhe der Lärmschutzeinrichtung über Gradiente anzugeben. In einem Einschnitt bezieht sich die einzugebende Höhe der Lärmschutzeinrichtung auf die Höhe über Gelände. Es ist demnach nicht zulässig, die Höhe der Lärmschutzwand in einem Einschnitt durch die Summe der Höhe einer Stützmauer u.ä. und der darüber liegenden Lärmschutzwand anzugeben.

Frage 15 (22.05.2014): Besteht in Bezug auf die Ozon-Vorbelastung ein Widerspruch zwischen dem Handbuch für RLuS und dem Rechenprogramm RLuS?

Antwort: Die FGSV-Richtlinien zur Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen beinhalten  derzeit im Anhang A keine typisierten Vorbelastungen für die Ozonvorbelastung. Ozon ist jedoch zwingend erforderlich, um die NO2-Gesamtbelastung zu berechnen (Chemiemodell). Um grobe Anwendungsfehler des PC-Programms RLuS 2012 in dieser Hinsicht zu vermeiden, wurden Ozon-Defaultwerte vorgegeben, mit denen im begleitenden Forschungsvorhaben die für die Validierung des Modells verwendeten Messdaten gut reproduziert werden konnten:
Zitat aus dem Forschungsbericht: ,,... Das vereinfachte Chemiemodell funktioniert auch für die Außerortsstraßen, wenn man mit einheitlichen Ozonwerten arbeitet. Im Folgenden ist der Ozon-JM für alle Stationen einheitlich wie folgt festgelegt 
Ozon-Jahresmittelwert im Jahr 2000 = 42 µg/m³ 
dann Steigerung um 0.6 µg/m³/Jahr....“

Dies ergibt für 2005 z.B. einen Wert von 45µg/m³.

Die Vorgabe des genannten Defaultwertes im RLuS-Rechenprogramm ersetzt, wie auch bei den anderen Luftschadstoffvorbelastungen, nicht die Recherche nach geeigneten vorhabenbezogenen Ozon-Vorbelastungsdaten, da die Ozonjahresmittelwerte regional und von Jahr zu Jahr stark variieren können. Siehe RLuS-Broschüre S.13  : ,,, Schätzwerte der Ozon-Vorbelastung werden in Tab. A1 nicht angegeben. Sie sind aus Messdaten abzuleiten oder bei den zuständigen Immissionsschutzbehörden abzufragen. Dieses Vorgehen und die Verwendung der jeweiligen Vorbelastungswerte sollte mit der zuständigen Immissionsschutzbehörde abgestimmt werden. ....“

Hinweis: Die Ozonvorbelastung wird, wie auch bei den anderen Luftschadstoffen, als Jahresmittelwert benötigt. Die Verwendung des maximalen 8-Stunden-Mittelwertes ist nicht fachgerecht.

Frage 14 (13.11.2013): Müssen sich bei Anwendung des Tunnelmoduls auf einen Tunnel im Richtungsverkehr (2 Röhren) die Angaben zur Portalgeometrie (Breite, Höhe) auf eine oder auf beide Röhren beziehen?

Antwort: Die Angaben zur Portalgeometrie (Breite, Höhe) beziehen sich immer auf die Röhre mit ausfahrendem Verkehr  (nur die ist für die Immissionsberechnung relevant). D.h. bei Richtungsverkehr bezieht sich Breite und Höhe nur auf eine Röhre (nicht auf die Summe beider Röhren).

Frage 13 (07.11.2013): Bei der Nachrechnung alter MLuS-Fälle für Straßenquerschnitte mit RLuS wurde bei Nutzung des Lärmschutzmoduls in der Ergebnistabelle für die Querschnitte die Berechnungsergebnisse nur bis in Entfernungen von kleiner als 200m ausgewiesen, während MLuS bis in 200m Ergebnisse aufgezeigt hat. Woran liegt das?

Antwort: Das Lärmschutzmodul von RLuS ist in einem Übergangsbereich zwischen Bereichen mit und ohne Lärmschutzwand nicht anwendbar, da in den Übergangsbereichen der volle Schutz nicht gegeben ist. Dies ist in der RLuS-Broschüre auf Seite 12 beschrieben. Auch in MLuS gab es einen Übergangsbereich, der jedoch anders definiert war. Hier musste der Bearbeiter jedoch selbst darauf achten, Übergangsbereiche nicht mit Reduktionen zu versehen. Im RLuS wird der kürzeste Abstand des Immissionsortes längs der Straße zum Beginn/Ende der LS-Einrichtung abgefragt (neuer Parameter, den es im MLuS noch nicht gab). Damit kann im RLuS der Übergangsbereich explizit berechnet werden.
In den entsprechend RLuS definierten Übergangsbereichen macht RLuS keine Aussagen zu den Immissionskonzentrationen.
Die genannte Bedingung wird gegebenenfalls erst einem größeren Abstand wirksam, so dass in der Ergebnistabelle für unmittelbare Nahbereiche Werte ausgewiesen werden, in größeren Entfernungen jedoch nicht mehr. In diesen Bereichen muss die Berechnung ohne Berücksichtigung von Lärmschutzmaßnahmen erfolgen.

Frage 12 (08.10.2013): Ist offenporiger Asphalt (OPA) wie schlechter Straßenzustand zu betrachten?

Antwort: Zu dem Einfluss von OPA auf die Feinstaubemissionen liegen noch keine vollständig systematisierten Untersuchungen vor, es besteht demnach noch Forschungsbedarf. Es gibt jedoch aus einem ersten Forschungsprojekt („Einfluss von offenporigem Asphalt auf die Feinstaubbelastung an Straßen“) Indizien, dass sich OPA eher mindernd auf die Feinstaubemission auswirkt.
Aus diesem Grund empfehlen wir aus jetziger Sicht, bei dem Vorliegen von OPA-Straßenbelag einen guten Straßenzustand anzusetzen.
Der Forschungsbericht zu o.g. Projekt kann hier bezogen werden.

Frage 11 (08.10.2013): Können Tunnel nur bei Längsneigungen von 0 % berücksichtigt werden?

Antwort: Die Längsneigung wurde im Tunnelmodul nicht explizit berücksichtigt, da im Allgemeinen Tunnel keine größere mittlere Längsneigung als 1.5 % aufweisen.
Längsneigungen bis 1.5 % werden durch das Tunnelmodul gut reproduziert. Bei größeren Längsneigungen sind spezielle Untersuchungen notwendig, da dann die Portalimmissionen sehr stark von den individuellen Gegebenheiten des Tunnels abhängig sind. So werden zum Beispiel die PKW-Geschwindigkeiten anders beeinflusst als die LKW-Geschwindigkeiten (was sich auf die berechnete Portalabluftgeschwindigkeit auswirkt), beim Gegenverkehrsregime wird sich die Emission nicht mehr gleichmäßig auf beide Portale aufteilen usw. (siehe Handbuch RLuS). Deshalb wird bei einer Längsneigung des Tunnels von mehr als 1.5 % von der Verwendung des RLuS-Tunnelmoduls explizit abgeraten. In diesem Falle sollten höherwertige Modelle zum Einsatz kommen.

Frage 10 (17.09.2013): Warum werden die Zusatzbelastungen für NO2 manchmal nicht ausgegeben?

Antwort: Für die NO-NO2 - Konversion (vereinfachtes Chemiemodell) ist die Eingabe der NO -, NO2 - und O3 - Vorbelastung zwingend erforderlich (ungleich Null). Ergibt sich aus der Kombination dieser drei Parameter eine negative NO2 – Zusatzbelastung wird diese programmintern auf Null gesetzt (siehe auch unter „Vorbelastung“ in der Online-Hilfe).
Eine Beschreibung und die Formeln zum Chemiemodell sind im RLuS-Handbuch im Kapitel „A2  IMMISSIONSMODELL“ (S. 33 ff) zu finden. Das Handbuch befindet sich im RLuS-Programmverzeichnis unter Dokumentation oder zum Download auf unserer Homepage unter RLuS.

Frage 9 (17.09.2013): Bei der Zuordnung der Straßentypen stellt sich die Frage, was unter einer Regionalstraße zu verstehen ist? Hauptverkehrsstraßen und Sammelstraßen sind i.d.R. innerstädtische Straßen. Sind Bundesstraßen, Staats-/Landesstraßen und Kreisstraßen den Fernstraßen zuzuordnen? Warum werden nicht die Definitionen der RIN (RL integrierte Netzgestaltung), RAL (RL Anlage Landstraßen), RASt (RL Anlage Stadtstraßen) verwendet?

Antwort: Grundlage für die Emissionsberechnung im RLuS ist das HBEFA in seiner aktuellen Version 3.1 (2010). Dort werden unterschiedliche Straßentypen definiert. Für die Anwendung im RLuS musste eine Vereinfachung dieser im HBEFA angegebenen vielen Straßentypen zu wenigen handhabbaren gemacht werden. Diese Zuordnungsmatrix ist durch die Tab. 1 der RLuS 2012 beschrieben. Die Zuordnung der Straßentypen aus RIN, RAL oder RASt zu denen in HBEFA ist eine planerische/gutachterliche Aufgabe. Um dies zu leisten, beinhaltet das HBEFA eine Tabelle mit einer qualitativen Zuordnungsmöglichkeit zu den Straßeneigenschaften. Diese  finden sie hier. Wir empfehlen, diese Tabelle als Basis für eine Zuordnung zu verwenden.

Frage 8 (16.09.2013): Können Lärmschutzwälle nur bis zu einer Grenzneigung von 1:1.5 berücksichtigt werden? In der Praxis trifft man häufig geringere Neigungen an (z. Bsp. 1:1.8)?

Antwort: Es ist richtig, dass die Minderung von Schadstoffbelastungen durch Lärmschutzwälle nur bei Neigungen in Richtung Fahrbahn von 1:1.5 oder steiler berücksichtigt werden können. Dies ist auf Seite 12 der RLuS-Broschüre definiert.
Die durchgeführten mikroskaligen Berechnungen, die dem Abschirmmodell vom RLuS zugrunde liegen können, fußen auf diesen Mindestneigungen. Diese wurden innerhalb des zuständigen Arbeitskreises so festgelegt und auch in der Länderrunde nicht beanstandet. Für flachere Dämme können mit RLuS in der jetzigen Form keine Aussagen getroffen werden. Im Falle einer geringeren Neigung des Lärmschutzwalles ist demnach die Berechnung mit dem Grundmodell vorzunehmen, und zwar ohne die Berücksichtigung möglicher Abschirmwirkungen der Lärmschutzwälle.

Frage 7 (16.09.2013): Können Lärmschutzwälle mit aufgesetzter Lärmschutzwand als
abschirmend berücksichtigt werden, wenn sie eine geringere Neigung als 1:1.5 aufweisen (also z. Bsp. 1:1:8) oder wenn die Lärmschutzwand einen Abstand von mehr als 7 m bzw. 10 m vom Fahrbahnrand hat?

Antwort: Für diese Wall-Wand-Kombination kann mit RLuS keine abschirmende Wirkung berechnet werden (siehe Anwendungsbeschränkung des Abschirmmodells auf S. 12 der RLuS-Broschüre). Demnach müssen auch die Wälle einer Wall-Wand-Kombination eine Mindestneigung von 1:1.5 aufweisen.
Außerdem sind maximal zulässige Abstände der aufgesetzten Wand definiert (bei Berücksichtigung als Lärmschutzwand 7 m, bei Berücksichtigung als Lärmschutzwall 10 m).
Bei wegfallendem Standstreifen kann eine Wall-Wand-Kombination bei einer Neigung des Dammes von 1:1.5, einer Dammhöhe von 4 m und einer Wandhöhe von mindestens einem Meter als Lärmschutzwand berücksichtigt werden. Bei steileren Dämmen sind auch Wall-Wand-Kombinationen mit höheren Dämmen möglich, die die obige Bedingung erfüllen.
Allgemein sei angemerkt, dass die Konfigurationen der zu betrachtenden Lärmschutzeinrichtungen in der fachlichen Betreuergruppe festgelegt wurden.
Dabei war es nicht Ziel gewesen, alle möglichen Fälle abzudecken, sondern Berechnungsmöglichkeiten für häufig vorkommende Fälle zu liefern. Bei komplexen Situationen bzw. Situationen, die stark von der Vereinfachung im RLuS abweichen, sind Berechnungen mit höherwertigen Modellen durchzuführen.

Frage 6 (16.09.2013): Wie wirken Kreisverkehre und kann man sie mit RLuS berücksichtigen?

Antwort: Zur Wirkung von Kreisverkehren gibt es in der Literatur nur wenig Hinweise.
Im „Handbuch zur Beurteilung emissionsmindernder Maßnahmen im Straßenverkehr“ (Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, 2005) wird deren großräumige Wirkung im Vergleich zum plangleichen Kreuzungsfall als „gering“, lokal gesehen als „mittel“ eingeschätzt. Als positiv wird gesehen, dass diese Maßnahme eine Verstetigung des Verkehrsflusses mit sich bringt. Dies kann aber auch durch das Heranrücken des Kreisverkehrs an möglicher weise unmittelbar anliegende Wohnbebauung und längere Fahrtwege im Vergleich zur Knotenpunktlösung überkompensiert werden. Dieser Fall ist in unserer gutachterlichen Praxis bereits vorgekommen.
Weitere Daten zur Bewertung sind nicht bekannt.
Eine Anwendung von RLuS mit Kreuzungsmodell kann für den Nahbereich eines Kreisverkehres generell nicht empfohlen werden, da das Kreuzungsmodell solche Fälle nicht abdeckt. Hier müssten höherwertigere Modelle zum Einsatz kommen.
Sind jedoch die zu betrachtenden sensitiven Punkte weiter vom Kreisverkehr entfernt, wäre eine Anwendung möglich. Als Anhaltspunkt kann der Ausschlussbereich für Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen (LSA) herangezogen werden (siehe Handbuch für Vorgängerversion MLuS 02, geänderte Fassung 2005, dort Abb. A5.2).

Frage 5 (04.06.2013): Nach der Umstellung von Win XP auf Win 7 funktioniert RLus nur unter admin-Kennung einwandfrei, unter der normalen user-Kennung läuft es nicht.

Antwort: Bitte im RLuS Menü "Eingabe | Arbeitsverzeichnis ändern..." ein lokales Verzeichnis mit uneingeschränkten Schreibrechten wählen und RLuS anschließend neu starten.

HINWEIS (22.02.2013):     RLuS 12 ersetzt ab sofort MLuS 02, geänderte Fassung 2005

Frage 4 (19.12.2012/11.02.2013): Die zweite Jahreshälfte 2012 ist ebenfalls fast vorbei! Kommt es zu weiteren Verzögerungen mit dem MLuS-Update?

Antwort: Ja! Der angekündigte Termin "Zweites Halbjahr 2012" kann nicht (ganz) gehalten werden. Die Freigabe von RLuS 2012 wird nunmehr Anfang 2013 erwartet.

Nach Informationen (11.02.2013) der FGSV sind die RLuS 2012 (FGSV 210) im Druck.
In den nächsten 14 Tagen ist mit dem Erscheinen zu rechnen. Zum Kolloquium Luftqualität bei der BASt im März 2013 wird die RLuS 2012 vorliegen und dort zu einem Sonderpreis für Teilnehmer vor Ort angeboten werden.

Der Vertrieb des PC-Programmes zu RLuS 2012 durch unser Büro wird sofort mit Erscheinen der RLuS 2012 beginnen.

Frage 3 (02.11.2011): Die zweite Jahreshälfte 2011 ist ja inzwischen fast vorbei! Kommt es zu weiteren Verzögerungen mit dem MLuS-Update?

Antwort: Ja! Der angekündigte Termin "Zweiten Halbjahr 2011" kann nicht gehalten werden. Die Freigabe des MLuS-Updates wird nunmehr in der zweiten Jahreshälfte 2012 erwartet. Dies liegt u.a. daran, da das Merkblatt MLuS in den Rang einer Richtlinie (neuer Name ,,Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung; RLuS 2012) gehoben wurde. Derzeit durchläuft RLuS die behördlichen Zulassungsprozeduren. Über den Stand werden wir Sie hier informieren.

Frage 2 (01.02.2011): Wann ist mit einem MLuS-Update zu rechnen?

Antwort: Der genaue Zeitpunkt kann im Moment noch nicht angegeben werden. Wir rechnen, dass im zweiten Halbjahr 2011 ein MLuS-Update verfügbar sein wird.


Frage 1 (13.07.2009): Was ist im Moment die aktuelle MLuS-Version?

Antwort: Version 6.0f vom 26.06.2006. Wenn Sie von MLuS 02, geänderte Fassung 2005 eine ältere Version haben (z.B. Version 6.0e vom 26.04.2005) können Sie über unsere Downloadseite sich die Version 6.0f herunterladen.






      Sichere Übertragung.
      Alle Daten werden verschlüsselt übertragen.
      Indem Sie auf „Senden“ klicken, stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu und erklären sich mit ihnen einverstanden.