Im Rahmen von Genehmigungsverfahren für die Errichtung beispielsweise einer Stallanlage, die Erweiterung bestehender Anlagen oder auch bei Bauvorhaben in direkter Nachbarschaft zu bestehenden Emittenten oder im Rahmen der Bauleitplanung werden Aussagen zu den zu erwartenden Schadstoff- und Geruchsbelastungen benötigt. Zumeist fordert die Genehmigungsbehörde ein entsprechendes Gutachten nach den gesetzlichen Vorgaben der TA Luft bzw. entsprechend der Geruchs-Immissionsrichtlinie (GIRL) und unter Berücksichtigung entsprechender Qualitätsforderungen wie beispielsweise der VDI-Richtlinie 3783 Blatt 13.
Diese Aufgaben können nur erfüllt werden, wenn die Emissionen und die daraus resultierenden Immissionsbelastungen belastbar entsprechend der o.a. Regelwerke prognostiziert werden.
In engem Kontakt mit den an der Realisierung eines Vorhabens Beteiligten (Planern, Fachbehörden, Fachgutachtern, etc.) bearbeiten wir alle diesbezüglichen klimatischen und lufthygienischen Fragestellungen.
Für die in Frage kommenden luftgetragenen Schadstoffe wie Staub, Ammoniak, Keime (Bioaerosole) oder Geruch werden die Emissionen bestimmt, das Ausbreitungsmodell ausgewählt und die Immissionen errechnet (vgl. Abb. 1). Die Emissionsbestimmung erfolgt anhand aktueller Literatur und Messwerte und unter Berücksichtigung der betrieblichen Randbedingungen. Die Auswahl des geeigneten Ausbreitungsmodells (AUSTAL2000 bzw. LASAT, je nach Fragestellung gekoppelt mit MISKAM, KALM, METRAS, PROWIMO) setzt eine Analyse der meteorologischen Verhältnisse sowie der sonstigen Randbedingungen (Topografie, Anfangsverdünnung etc.) voraus.
Abb.1: Parameter der Immissionsprognose
Bei der Ermittlung der Geruchsbelastung durch bestehende Anlagen vor allem in Beschwerdesituationen (z.B. bei Tierhaltungsanlagen, Biogasanlagen) können wir auf ein zertifiziertes Geruchsprobandenkollektiv zurückgreifen, mit dem sich Geruchsbegehungen vor Ort durchführen lassen.
Wir bieten:
- Immissionsprognosen für Genehmigungsverfahren (BImSchG, Baurecht), Bebauungsplanverfahren, FFH-Vorprüfungen und gerichtliche Auseinandersetzungen
- Emissions- und Immissionsmessungen Geruch.