Im Rahmen von Genehmigungsverfahren für die Errichtung beispielsweise einer Stallanlage, die Erweiterung bestehender Anlagen oder auch bei Bauvorhaben in direkter Nachbarschaft zu bestehenden Emittenten oder im Rahmen der Bauleitplanung werden Aussagen zu den zu erwartenden Schadstoff- und Geruchsbelastungen benötigt. Zumeist fordert die Genehmigungsbehörde ein entsprechendes Gutachten nach den gesetzlichen Vorgaben der TA Luft und unter Berücksichtigung entsprechender Qualitätsforderungen wie beispielsweise der VDI-Richtlinie 3783 Blatt 13.

Diese Aufgaben können nur erfüllt werden, wenn die Emissionen und die daraus resultierenden Immissionsbelastungen belastbar entsprechend der o.a. Regelwerke prognostiziert werden.

In engem Kontakt mit den an der Realisierung eines Vorhabens Beteiligten (Planern, Fachbehörden, Fachgutachtern, etc.) bearbeiten wir alle diesbezüglichen klimatischen und lufthygienischen Fragestellungen.

Für die in Frage kommenden luftgetragenen Schadstoffe wie Staub, Ammoniak, Keime (Bioaerosole) oder Geruch werden die Emissionen bestimmt, das Ausbreitungsmodell ausgewählt und die Immissionen errechnet (vgl. Abb. 1). Die Emissionsbestimmung erfolgt anhand aktueller Literatur und Messwerte und unter Berücksichtigung der betrieblichen Randbedingungen. Die Auswahl des geeigneten Ausbreitungsmodells (AUSTAL bzw. LASAT, je nach Fragestellung gekoppelt mit  MISKAMKALMMETRASPROWIMO) setzt eine Analyse der meteorologischen Verhältnisse sowie der sonstigen Randbedingungen (Topografie, Anfangsverdünnung etc.) voraus.


Abb.1: Parameter der Immissionsprognose

Wir bieten Immissionsprognosen für Genehmigungsverfahren (BImSchG, Baurecht), Bebauungsplanverfahren, FFH-Vorprüfungen und gerichtliche Auseinandersetzungen






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