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RLuS 3 2023
... Luftverunreinigungen an Straßen
Überarbeitete Version von RLuS 2012, Fassung 2020
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Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. hat die "Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung - RLuS 2012, Fassung 2020" überarbeitet und als "Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung - RLuS 2023" im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herausgegeben.
In dem Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 20/2023 - Sachgebiet 12: Umweltschutz; Sachgebiet 12.2: Luftreinhaltung wird empfohlen bei Immissionsabschätzungen nach den RLuS 2023 das aktualisierte Berechnungsprogramm RLuS 3 anzuwenden. Das ARS Nr. 03/2021 vom 11. Januar 2021 wird damit aufgehoben.
RLuS 3 ist das PC-basiertes Berechnungsverfahren zur Abschätzung von verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen nach den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung.
Modellbeschreibung
RLuS 3 setzt sich aus den beiden Programmteilen "Emissionsbestimmung" und "Immissionsbestimmung" zusammen.
Zusätzlich sind ein
- ein Tunnelmodul, das die Berechnung der Immissionen im Nahbereich des Tunnelportals ermöglicht,
- ein Lärmschutzmodul, das die Berechnung der Immissionen hinter Lärmschutzbauten ermöglicht,
- ein Kreuzungsmodul, das die Einflüsse einer kreuzenden Straße berücksichtigen kann und
- ein Kreisverkehrmodul, das zwei-, drei- und vierarmige Kreisverkehre mit 90°- bzw. 120°-Versatz der Arme immissionsseitig bewerten kann,
integriert.
Das Emissionsmodell wurde nicht verändert. Dies basiert weiterhin auf dem HBEFA4.1. Die Emissionsberechnung kann für die Bezugsjahre 2005 bis 2040 erfolgen. Bei verkehrsbedingten Partikelimmissionen sind neben den Partikeln im Abgas auch nicht motorbedingte Partikelemissionen zu berücksichtigen, die durch Straßen-, Kupplungs- und Bremsbelagabrieb, Aufwirbelung von auf der Straße aufliegendem Staub etc. hervorgerufen werden. Diese Emissionen sind seit der Version 4.1 im HBEFA enthalten und basieren ab den RLuS 2012, Ausgabe 2020 auch auf diesem. Die Benzo(a)pyren-Emissionsfaktoren, aus einer Studie des Schweizer Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft, wurden aus RLuS 2012 übernommen. Für Tunnel wurden im Rahmen der Entwicklung der RLuS gemäß BASt (2013) separate Emissionsfaktoren für die Aufwirbelung und Abrieb von PM10 ermittelt. Damit basierte die bisherigen RLuS auf Erkenntnissen und Daten mit Stand vor 1999 und war in Form eines Formelwerks umgesetzt. Fortschritte in der Modellierung der Strömungsverhältnisse und Ausbreitungsvorgänge führten jedoch zur Verfügbarkeit validierter operationeller Modelle für Immissionsberechnungen im Umfeld von Tunnelportalen. Für die Aktualisierung des Tunnelmoduls wurde das Modellsystem „GRAMM/GRAL“ verwendet. Dabei wurden auch die Strömungswiderstandskoeffizienten und Querschnittsflächen von Pkw und schweren Nutzfahrzeugen aktualisiert, die zur Ermittlung der Tunnelabluftgeschwindigkeit notwendig sind. Des Weiteren wurde die RLuS um ein Modul zur Abschätzung der Auswirkung von Kreisverkehren auf die Luftschadstoffbelastung erweitert. Hierzu wurden repräsentative Kreisverkehre identifiziert und umfangreiche Mitfahrten durchgeführt. Anhand der erhobenen Fahrprofile wurden unter Verwendung des Modells PHEM der TU Graz, das auch dem HBEFA zugrunde liegt, Emissionsfaktoren für verschiedene Teilabschnitte von Kreisverkehren mit unterschiedlichen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (Zufahrt, Kreisfahrt und Ausfahrt) ermittelt. Auf Basis eines Ausbreitungsmodells wurde, zur Beurteilung der Immissionen von Kreisverkehren, eine räumlich differenzierte Bibliothek von Zuschlägen auf die Standardkonzentrationen einer RLuS-Straße erstellt. Auf der Grundlage der Auswertungen der Mitfahrten wurden die Zu- und Abfahrten in mehrere Segmente unterteilt. Jedem Segment wurden entsprechend der Stau- oder Beschleunigungssituation verschiedene Emissionswerte zugeordnet. Um das Modul nutzen zu können, wurde das RLuS-Berechnungsprogramm um eine entsprechende Oberfläche erweitert. Diese ermöglicht die immissionsseitige Bewertung von zwei-, drei- und vierarmige außerörtlichen Kreisverkehren mit 90°- bzw. 120°-Versatz der Arme.
Für die Ermittlung der Anhaltswerte der Vorbelastung wurde ein neuer Ansatz entwickelt. Dabei wurden flächendeckende Messdaten und Modellwerte zur Luftschadstoffbelastung verwendet, die vom Umweltbundesamt (UBA) ermittelt bzw. veröffentlicht werden. Um eine hohe räumliche Differenzierung zu erreichen, wurden ls Bezugsgebiete für die räumliche Differenzierung die Gemeinden gewählt, die dem Anwendungsbereich der RLuS entspricht. Das Basisjahr für die Ermittlung der Anhaltswerte der Vorbelastung ist 2015. Prognosen und Werte für zurückliegende Jahre wurden mithilfe von Basisdaten in 5-Jahresschritten ermittelt und für die Zwischenjahre jeweils linear interpoliert. Diese Vorbelastungswerte wurden in Abstimmung mit dem Ausschuss Luftqualität/Wirkungsfragen/Verkehr der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) abgestimmt und werden wie bisher tabellarisch in Form von Reduktionsfaktoren der Schadstoffbelastung angegeben.
Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle bis 10 m können berücksichtigt werden. Die Abschätzungen der immissionsseitigen Wirkungen von Lärmschutzwänden- und -wällen wurden bereits in RLuS 2012 auf der Grundlage von mikroskaligen Modellrechnungen (MISKAM) quantifiziert und mit Windkanalmessungen bzw. Ergebnissen aus der Literatur abgeglichen.
Als NO-NO2-Konversionsmodell wird das vereinfachte Chemiemodell auf Basis der Beschreibung der chemischen Umwandlung im Gleichgewicht der Stoffe NO2, NO und Ozon verwendet. Die relevanten Einflüsse variierender direkter NO2-Emissionen sowie Ozon-Hintergrundbelastungen werden dabei mit berücksichtigt.
Inhaltliche und fachliche Erläuterungen zu dem Berechnungsverfahren sind in den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2023) enthalten, die beim Verlag der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen bezogen werden können (direkter Link / FGSV-Nr.: 210).
Preise
Neukunden, Einzelplatzlizenz PC-Berechnungsverfahren RLuS 3 2023 |
€ 238,- |
Update von Einzelplatzlizenz RLuS 2012 auf RLuS 3 2023 |
€ 193,- |
Update von Einzelplatzlizenz RLuS 2.1 (Ausgabe 2012, Fassung 2020) auf RLuS 3 2023 |
€ 55,- |
- Der Lieferumfang umfasst je bestellter Einzelplatzlizenz eine Download-Link zur Installation (Setup) und ein Handbuch.
- Das PC-Programm ist lauffähig auf allen aktuellen WINDOWS 10 oder WINDOWS 11 Systemen.
Im Kaufpreis enthalten ist eine 6-monatige Programmbetreuung per E-Mail.
Eine Telefon-Hotline bieten wir an zu einem Preis von EUR 45,- je angefangener halben Stunde.
Preise zzgl. gesetzl. MwSt., zzt. 19 %
Downloads (Bestellformular, Handbuch)
Download: Bestellformular RLuS 3 2023
Download: Handbuch RLuS 3 2023