Als ortsfeste Messungen gelten kontinuierliche oder stichprobenartige Messungen, die an festgelegten Probenahmestellen durchgeführt werden. Laut 39. BImSchV sowie der EU-Richtlinie 2024/2881 Air Quality sind diese Messungen dazu bestimmt, die Luftschadstoffwerte gemäß den jeweils vorgeschriebenen Datenqualitätszielen zu ermitteln. Dabei wird in der Regel mindestens ein Kalenderjahr betrachtet, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten.