
Lichtimmissionen gehören nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hervorzurufen. Hierzu zählen sowohl Blendwirkungen durch direkte Lichtquellen wie künstlicher Beleuchtung als auch Reflexionen an Oberflächen wie Photovoltaikanlagen oder Glasfassaden. Unterschieden wird dabei zwischen physiologischer Blendung, bei der das Sehvermögen beeinträchtigt wird, und psychologischer Blendung, bei der eine Lichtquelle als störend wahrgenommen wird und zu einer unerwünschten Ablenkung führt.
Welche Lichtimmissionen wir untersuchen
Wir erstellen Gutachten zu Lichtimmissionen, wobei ein Schwerpunkt auf Blendgutachten für Photovoltaikanlagen und Glasfassaden liegt. Darüber hinaus untersuchen wir Lichtimmissionen durch künstliche Beleuchtung, zum Beispiel im Zusammenhang mit Flutlichtanlagen von Sportplätzen, Parkplatzbeleuchtungen oder Beleuchtungssituationen an Parkhäusern. Auch Kfz-Scheinwerfer im Parkhausverkehr können dabei Gegenstand der Untersuchung sein. Im Mittelpunkt steht die fachliche Bewertung möglicher Auswirkungen auf schutzwürdige Nutzungen des Menschen.
Blendgutachten für PV-Anlagen und Glasfassaden
Reflexionen an Photovoltaikanlagen oder Glasfassaden können zu relevanten Blendwirkungen führen und im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren eine vertiefte fachliche Prüfung erforderlich machen. Für diese Fragestellungen erstellen wir Blendgutachten, mit denen potenzielle Blendwirkungen nachvollziehbar analysiert und bewertet werden können. Dabei untersuchen wir, ob und in welchem Umfang Blendungen an definierten Immissionsorten auftreten können. Relevante Immissionsorte können je nach Projekt beispielsweise Anwohner sowie Teilnehmer im Straßen- oder Bahnverkehr sein.
Mittels simulationsgestützter Untersuchungen können potenzielle Blendzeiträume und Blenddauern hoch aufgelöst ermittelt und einzelnen Modulen oder Fassadenbereichen zugeordnet werden. Darüber hinaus können Varianten und mögliche Minderungsmaßnahmen in die Betrachtung einbezogen werden, um die Wirkung von Blendschutzmaßnahmen bereits im Planungsprozess fachlich zu bewerten.
Grundlage der Untersuchung bilden unter anderem Angaben zur Modul- oder Fassadenkonfiguration, detaillierte Geländedaten und mögliche Sichthindernisse. Auf dieser Basis können die astronomisch maximal möglichen Blendzeiten nachvollziehbar bestimmt und dokumentiert werden. So entsteht eine belastbare Grundlage für die fachliche Einordnung möglicher Blendwirkungen und für die Bewertung planerischer Varianten. Zur Beurteilung der ermittelten Blendwirkungen werden für Anwohner die Schwellenwerte aus Anhang 2 der „Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI, 2012) herangezogen. Hinsichtlich der Verkehrsteilnehmer wird das „Eckpunktepapier Photovoltaik: Blendwirkungen und Blendgutachten“ des Fernstraßenbundesamts (2025) berücksichtigt.

Lichtimmissionen durch künstliche Beleuchtung
Auch künstliche Beleuchtung kann zu relevanten Lichtimmissionen führen, beispielsweise durch Beleuchtungsanlagen von Sportplätzen, Parkplätzen oder Parkhäusern und die daraus resultierenden Wirkungen auf benachbarte Nutzungen, z.B. Wohngebäude.
Je nach Fragestellung kommen hierfür detaillierte Simulationsrechnungen oder auch qualitative Stellungnahmen, etwa auf Basis von Sichtanalysen, in Betracht. Dabei werden die Standorte der Leuchten sowie die Höhen, Ausrichtung und Lichtstärken der Leuchtmittel detailliert berücksichtigt.
Im Rahmen von Simulationsrechnungen werden entsprechend den „Hinweise[n] zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI, 2012) zum einen die Raumaufhellung und zum anderen die psychologische Blendung betrachtet. Die Bewertung erfolgt anhand der in den LAI-Hinweisen genannten Immissionsrichtwerte.
Nutzen für Planung und Genehmigung
Ziel unserer Gutachten ist es, mögliche Konflikte im Rahmen der Planung frühzeitig zu identifizieren, planerische Varianten zu vergleichen und gegebenenfalls mögliche Minderungsmaßnahmen aufzuzeigen und fachlich zu bewerten. So schaffen wir eine belastbare Grundlage für Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie für die fachliche Abwägung bei lichtbezogenen Fragestellungen.