
HBEFA 5.1 – WTT-Treibhausgasemissionen (Vorkettenemissionen)
Bei der Bilanzierung der Treibhausgasemissionen werden prinzipiell neben den betriebsbedingten Auspuffemissionen (Tank-To-Wheel (TTW)) auch die betriebsbedingten Vorkettenemissionen (Well-To-Tank (WTT)) berücksichtigt. Die Berechnung der Treibhausgasemissionen erfolgt dabei auf Basis von CO2-Äquivalenten (CO2e). Diese umfassen neben CO2 auch die Treibhausgase Methan und Lachgas mit den entsprechenden Wirkfaktoren bzgl. des CO2-Erwärmungspotenzials („Global Warming Potential“ (GWP)).
In HBEFA4.2 wurden sowohl die CO2e-WTT- als auch die CO2e-TTW-Emissionsfaktoren separat ausgewiesen. Die WTT-Emissionsfaktoren für die Elektroenergie basierten dabei auf dem europäischen Strommix.
In HBEFA5.1 sind bzgl. der Treibhausgasemissionen lediglich die TTW-Emissionsfaktoren enthalten - die WTT-Emissionsfaktoren zur Berücksichtigung der Vorkette werden hingegen nicht mehr ausgewiesen. Damit ist eine vollumfängliche Bilanzierung der betriebsbedingten Treibhausgasemissionen (Well-To-Wheel (WTW)) – z.B. im Rahmen der bei Straßenbauvorhaben erforderlichen Erstellung von Klimaschutz-Fachbeiträgen - allein auf Basis des HBEFA mit der aktuellen Version 5.1 nicht mehr möglich.
Um diesbezüglich trotzdem arbeitsfähig zu bleiben, haben wir in unseren bürointernen, auf HBEFA5.1 aktualisierten Emissionsmodellen, die WTT-Emissionsfaktoren - sowohl für Strom als auch für konventionelle Kraftstoffe - aus TREMOD ([UBA-TEXTE 126/2024]) übernommen. Gegenüber HBEFA4.2 sind diese für Strom tendenziell niedriger (im Jahre 2023 um ca. 50%), für die konventionellen Kraftstoffe hingegen tendenziell höher (im Jahre 2023 um ca. 50% - 60%).
HBEFA 5.1 Qualitätssicherung, neue Unterversion
Mit der Aufbereitung der Emissionsfaktoren des Handbuches für Emissionsfaktoren HBEFA5.1 für unserer Gutachtentätigkeit haben wir eine umfangreiche inhaltlichen Analyse als Beta-Tester des HBEFA5.1 durchgeführt. So konnten wir in Zusammenarbeit mit INFRAS und der TU-Graz zur Qualitätssicherung des neuen HBEFAs beitragen, wobei insbesondere unsere langjährige Erfahrung in der Modellierung von Abrieb und Aufwirbelung von Partikeln (PM10 u. PM2.5) eingeflossen sind.
Aufgrund unserer Zusammenarbeit mit INFRAs wurden inzwischen zwei neue Unterversionen des HBEFA5.1 veröffentlich.
Version HBEFA5.1.002:
Wesentliche Änderungen bzw. Korrekturen ergaben sich für die Ammoniakemissionen des Schwerverkehrs und wirken sich auf die Betrachtungen des verkehrsbedingten Stickstoffeintrags aus.
Version HBEFA5.1.003:
Bis HBEFA5.1.002 wurde die Laufleistungskorrektur für warme NO2-Emissionsfaktoren schwerer Nutzfahrzeuge (SNF) in HBEFA 5.1 nicht ausgeführt, wenn NOx (von welchem NO2 abhängt) in einer Abfrage nicht mit-selektiert wurde. Dies wurde mit einem Update, das die Versionsnummer 5.1.003, trägt, korrigiert.
Verbunden mit den neuen Versionen müssen die Emissionsfaktoren jeweils erneut heruntergeladen werden.
HBEFA 5.1 - Einsatz in der Gutachtertätigkeit
Wir haben das im Oktober 2025 erschienene Handbuch für Emissionsfaktoren HBEFA 5.1 für unsere gutachterlichen Arbeiten aufbereitet.
Für die Gutachtenerstellung war eine Aufbereitung der vielschichtigen Emissionsfaktoreninformationen aus HBEFA 5.1 erforderlich, damit sie mit den Angaben aus Verkehrszählungen, Verkehrsprognosen und örtlichen Lagedaten der Emissions- und Ausbreitungsrechnung zugeführt werden können. Diese Aufbereitung wurde in unserem Büro durchgeführt und damit liegen bereits anwendbare Emissionsfaktoren in 5-Jahresschritten vor.
Ab sofort sind wir in der Lage, für unsere Auftraggeber Kfz-Emissionen mit den aktuellen Emissionsfaktoren zu berechnen, die für die Erstellung von Luftschadstoffgutachten für Planfeststellungsverfahren von Autobahnen und Straßen sowie von Luftreinhaltefahrplänen oder Luftreinhalteplänen entsprechend der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (2024/2881) benötigt werden.
Sollten Sie in zeitlich akuten Projekten bereits jetzt Aussagen zum Einfluss des HBEFA5.1 ggü. älteren Versionen auf die berechneten Konzentrationen benötigen, dann können wir Ihnen dazu eine qualifizierte Stellungnahme anbieten und zeitnah bearbeiten. Sprechen Sie uns gerne an.