
HBEFA 5.1 – Bedeutung der Unterversionen für Emissionsberechnungen in Genehmigungsverfahren (18.03.2026)
Seit der ersten Veröffentlichung von HBEFA 5.1 im Oktober 2025 wurden mehrere Unterversionen (u. a. 5.1.002 bis 5.1.006) bereitgestellt, die teilweise wesentliche Änderungen der Emissionsfaktoren nach sich ziehen.
Diese Updates dienen in erster Linie der Korrektur von Fehlern in einzelnen Abfragefunktionen der HBEFA-Datenbank. Anders als bei früheren HBEFA-Versionen können diese Korrekturen jedoch dazu führen, dass sich aggregierte Emissionsfaktoren – insbesondere für die zusammengefassten Fahrzeugkategorien Leichtverkehr und Schwerverkehr – teilweise deutlich zwischen den Unterversionen unterscheiden.
Der Hintergrund liegt darin, dass einige der korrigierten Fehler direkt die Berechnungsschritte beeinflussen, mit denen Emissionsfaktoren aus den sehr stark ausdifferenzierten Basisdatensätzen aggregiert werden. Werden Fehler in der Berechnung von Teilkomponenten (z. B. bei der Laufleistungskorrektur oder bei der Behandlung einzelner Verkehrssituationen) korrigiert, wirkt sich dies unmittelbar auf die daraus abgeleiteten zusammengefassten Emissionsfaktoren aus.
In der Praxis kann dies dazu führen, dass die berechneten Emissionsfaktoren für identische Eingangsparameter – etwa Verkehrsstärke, Flottenzusammensetzung und Verkehrssituation – je nach verwendeter HBEFA-Unterversion unterschiedlich ausfallen. Die Unterschiede sind nicht für alle Schadstoffe und Verkehrssituationen gleich stark, können aber insbesondere bei aggregierten Faktoren für NOx, NH3, NO₂ oder Partikel relevant sein.
Für Anwendungen von HBEFA5.1 in Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren ist zu empfehlen, dass
- die verwendete HBEFA-Version einschließlich Unterversion eindeutig dokumentiert wird, wobei darauf zu achten ist, das wenn man die Unterversionen miteinander vergleichen will, den aktuellen Stand der HBEFA-Datenbank sichert, da alte Unterversionen nicht rückwirkend abrufbar sind und
- sichergestellt wird, dass innerhalb eines Projekts durchgängig dieselbe Unterversion verwendet wird.
Darüber hinaus sollte bei Aktualisierungen der HBEFA-Datenbank geprüft werden, ob sich daraus relevante Änderungen der Emissionsfaktoren für das jeweilige Vorhaben ergeben.
HBEFA 5.1 Flottenentwicklung (26.02.2026)
Die Flottenzusammensetzung hat bei der Emissionsmodellierung einen wesentlichen Einfluss. Im HBEFA sind die mittleren bundesdeutschen Flottenzusammensetzungen der verschiedenen Fahrzeugkategorien für die Bezugsjahre 2020 bis 2050 enthalten. Die Flottenzusammensetzungen bis 2024 wurden u.a. auf Basis von Zulassungsdaten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) ermittelt und sind somit relativ valide. Den prognostizierten Flottenzusammensetzungen künftiger Jahre - insbesondere bzgl. der Elektromobilität - liegen hingegen sehr optimistische Annahmen zu Entwicklungen der Batterietechnologie und Ladeinfrastruktur zu Grunde. Im Vergleich zur Flottenzusammensetzung in HBEFA4.2 ist der prognostizierte Anteil batterieelektrisch betriebener Fahrzeuge (BEV) in HBEFA5.1 z.T. deutlich gestiegen.
Die untenstehenden Abbildungen zeigen im Vergleich HBEFA4.2 / HBEFA5.1 die mittleren bundesdeutschen fahrleistungsgewichteten Flottenzusammensetzung der PKW und schweren Nutzfahrzeuge (SNF) nach Antriebstechnologien. Demnach ist der in HBEFA5.1 prognostizierte BEV-Anteil im Jahre 2050 sowohl bei den PKW als auch bei den SNF auf ca. 90% nach oben korrigiert worden. Dies hat gravierende Auswirkungen bei der Modellierung gasförmiger Luftschadstoffe, da die BEV bzgl. lokal auftretender Emissionen in HBEFA als Zero-Emission-Vehicle betrachtet werden.

HBEFA 5.1 – WTT-Treibhausgasemissionen (Vorkettenemissionen) (04.02.2026)
Bei der Bilanzierung der Treibhausgasemissionen werden prinzipiell neben den betriebsbedingten Auspuffemissionen (Tank-To-Wheel (TTW)) auch die betriebsbedingten Vorkettenemissionen (Well-To-Tank (WTT)) berücksichtigt. Die Berechnung der Treibhausgasemissionen erfolgt dabei auf Basis von CO₂-Äquivalenten (CO₂e). Diese umfassen neben CO₂ auch die Treibhausgase Methan und Lachgas mit den entsprechenden Wirkfaktoren bzgl. des CO₂-Erwärmungspotenzials („Global Warming Potential“ (GWP)).
In HBEFA4.2 wurden sowohl die CO₂e-WTT- als auch die CO₂e-TTW-Emissionsfaktoren separat ausgewiesen. Die WTT-Emissionsfaktoren für die Elektroenergie basierten dabei auf dem europäischen Strommix.
In HBEFA5.1 sind bzgl. der Treibhausgasemissionen lediglich die TTW-Emissionsfaktoren enthalten - die WTT-Emissionsfaktoren zur Berücksichtigung der Vorkette werden hingegen nicht mehr ausgewiesen. Damit ist eine vollumfängliche Bilanzierung der betriebsbedingten Treibhausgasemissionen (Well-To-Wheel (WTW)) – z.B. im Rahmen der bei Straßenbauvorhaben erforderlichen Erstellung von Klimaschutz-Fachbeiträgen - allein auf Basis des HBEFA mit der aktuellen Version 5.1 nicht mehr möglich.
Um diesbezüglich trotzdem arbeitsfähig zu bleiben, haben wir in unseren bürointernen, auf HBEFA5.1 aktualisierten Emissionsmodellen, die WTT-Emissionsfaktoren - sowohl für Strom als auch für konventionelle Kraftstoffe - aus TREMOD ([UBA-TEXTE 126/2024]) übernommen. Gegenüber HBEFA4.2 sind diese für Strom tendenziell niedriger (im Jahre 2023 um ca. 50%), für die konventionellen Kraftstoffe hingegen tendenziell höher (im Jahre 2023 um ca. 50% - 60%).
HBEFA 5.1 Qualitätssicherung, neue Unterversion (15.01.2026)
Mit der Aufbereitung der Emissionsfaktoren des Handbuches für Emissionsfaktoren HBEFA5.1 für unserer Gutachtentätigkeit haben wir eine umfangreiche inhaltlichen Analyse als Beta-Tester des HBEFA5.1 durchgeführt. So konnten wir in Zusammenarbeit mit INFRAS und der TU-Graz zur Qualitätssicherung des neuen HBEFAs beitragen, wobei insbesondere unsere langjährige Erfahrung in der Modellierung von Abrieb und Aufwirbelung von Partikeln (PM10 u. PM2.5) eingeflossen sind.
Aufgrund unserer Zusammenarbeit mit INFRAs wurden inzwischen zwei neue Unterversionen des HBEFA5.1 veröffentlich.
Version HBEFA5.1.002:
Wesentliche Änderungen bzw. Korrekturen ergaben sich für die Ammoniakemissionen des Schwerverkehrs und wirken sich auf die Betrachtungen des verkehrsbedingten Stickstoffeintrags aus.
Version HBEFA5.1.003:
Bis HBEFA5.1.002 wurde die Laufleistungskorrektur für warme NO₂-Emissionsfaktoren schwerer Nutzfahrzeuge (SNF) in HBEFA 5.1 nicht ausgeführt, wenn NOₓ (von welchem NO₂ abhängt) in einer Abfrage nicht mit-selektiert wurde. Dies wurde mit einem Update, das die Versionsnummer 5.1.003, trägt, korrigiert.
Verbunden mit den neuen Versionen müssen die Emissionsfaktoren jeweils erneut heruntergeladen werden.
HBEFA 5.1 - Einsatz in der Gutachtertätigkeit (16.12.2025)
Wir haben das im Oktober 2025 erschienene Handbuch für Emissionsfaktoren HBEFA 5.1 für unsere gutachterlichen Arbeiten aufbereitet.
Für die Gutachtenerstellung war eine Aufbereitung der vielschichtigen Emissionsfaktoreninformationen aus HBEFA 5.1 erforderlich, damit sie mit den Angaben aus Verkehrszählungen, Verkehrsprognosen und örtlichen Lagedaten der Emissions- und Ausbreitungsrechnung zugeführt werden können. Diese Aufbereitung wurde in unserem Büro durchgeführt und damit liegen bereits anwendbare Emissionsfaktoren in 5-Jahresschritten vor.
Ab sofort sind wir in der Lage, für unsere Auftraggeber Kfz-Emissionen mit den aktuellen Emissionsfaktoren zu berechnen, die für die Erstellung von Luftschadstoffgutachten für Planfeststellungsverfahren von Autobahnen und Straßen sowie von Luftreinhaltefahrplänen oder Luftreinhalteplänen entsprechend der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (2024/2881) benötigt werden.
Sollten Sie in zeitlich akuten Projekten bereits jetzt Aussagen zum Einfluss des HBEFA5.1 ggü. älteren Versionen auf die berechneten Konzentrationen benötigen, dann können wir Ihnen dazu eine qualifizierte Stellungnahme anbieten und zeitnah bearbeiten. Sprechen Sie uns gerne an.