Nach Auswertung der Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes für das Jahr 2022 gab es das fünfte Jahr in Folge keine Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte in Deutschland.

Der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO₂) von 40 µg/m³ Luft wurde nur noch an zwei verkehrsnahen Messstationen in München und Essen überschritten.

Dabei muss nach Auskunft des Umweltbundesamtes jedoch berücksichtigt werden, dass die geltenden Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid vor mehr als 20 Jahren festgelegt wurden und nicht den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung entsprechen. Die EU-Kommission schlägt daher in ihrem Entwurf für eine neue Luftqualitätsrichtlinie schärfere, sich stärker an den Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientierende Grenzwerte vor (siehe auch https://www.lohmeyer.de/aktuelles/eu-parlament-stimmt-fur-die-neue-eu-richtlinie-zur-luftqualitat/).

So hielten z.B. den deutlich strengeren ⁠WHO⁠-Richtwert für das NO2-Jahresmittel (10 µg/m³) rund drei Viertel aller Messstationen - vor allem in Ballungsräumen und Städten - nicht ein. 42 Prozent der Messstationen wiesen PM10-Jahresmittelwerte oberhalb des Luftgüteleitwertes der WHO auf. An fast allen der etwa 200 Stationen (99,5%) wurde der WHO-Richtwert für Feinstaub PM 2,5 (5 µg/m³) überschritten. Weitere Informationen unter https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/luftqualitaetsgrenzwerte-in-deutschland-2022-erneut

 






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