Als Emission wird die von einer Anlage, einem Fahrzeug oder einer anderen Quelle ausgestoßene Menge an Luftschadstoffen oder Geruchsstoffen bezeichnet. Dieser Ausstoß kann in unterschiedlichen Einheiten gemessen werden, zum Beispiel: - Gramm pro Stunde (g/h) oder Massenstrom (Emissionsmassenstrom) - Gramm pro Kilometer (g/km) bei Verkehrsemissionen - Geruchseinheiten pro Sekunde (GE/s) oder Geruchseinheiten pro m³ (GE/m³) für Geruchsstoffe Offizielle Regelwerke wie die TA Luft oder die 39. BImSchV beschreiben, welche Stoffe als Emissionen gelten und in welchen Formen (z B. Konzentrationen, Massenströme) sie zu erfassen sind. Während in der TA Luft der Fokus auf der technisch-organisatorischen Seite (z. B. Anlagengenehmigung) liegt, befasst sich die 39. BImSchV unter anderem mit nationalen Berichtspflichten und Grenzwerten für bestimmte Luftschadstoffe. Trotz unterschiedlicher Schwerpunkte ist der Grundgedanke stets, Emissionen zu erfassen und – falls nötig – zu begrenzen, um die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen.





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