Als Immission bezeichnet man die Konzentration von Luftverunreinigungen (z B. Schadstoffe, Geruchsstoffe) an einem bestimmten Ort, an dem sie auf Menschen, Tiere, Pflanzen oder andere Schutzgüter einwirken. Übliche Messgrößen sind: - Massenkonzentration (z. B. µg/m³ oder mg/m³) für klassische Luftschadstoffe - Geruchseinheiten pro m³ (GE/m³) für Gerüche - Deposition (Masse pro Fläche und Zeit, z. B. g/(m²·d)) für abgelagerte Stoffe Die TA Luft definiert Immissionen als einwirkende Luftverunreinigungen und beschreibt, wie sie erfasst werden können (z. B. Massenkonzentration oder Geruchsstunden). Andere Vorschriften, etwa die 39. BImSchV, regeln ebenfalls, welche Schadstoffe und in welchen Konzentrationen sie als relevant für die menschliche Gesundheit und die Umwelt angesehen werden. Auf dieser Grundlage werden dann Maßnahmen zum Immissionsschutz entwickelt, um die Belastung durch Luftverunreinigungen in Wohn- oder Naturschutzgebieten möglichst gering zu halten.





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