Die Gesamtzusatzbelastung bezeichnet den Immissionsbeitrag einer betrachteten Anlage als Ganzes. Im Unterschied zur reinen Zusatzbelastung, die sich nur auf ein spezifisches Vorhaben oder Teilprojekt bezieht, umfasst die Gesamtzusatzbelastung sämtliche Emissionen dieser Anlage, die zu einer Immission an den Untersuchungspunkten führen.