Nach der 39. BImSchV sind Pläne für kurzfristige Maßnahmen jene Pläne, in denen Maßnahmen festgelegt werden, um bei drohender oder eingetretener Überschreitung von Alarmschwellen (z. B. für Schwefeldioxid oder Stickstoffdioxid) die Dauer dieser Überschreitung zu verkürzen oder ganz zu verhindern.
Die EU-Richtlinie 2024/2881 Air Quality spricht ebenfalls von einem Plan für kurzfristige Maßnahmen, der Notfallmaßnahmen enthält, um die unmittelbare Gefahr der Alarmschwellen-Überschreitung zu reduzieren oder die Zeit der Überschreitung zu begrenzen.
Beide Regelwerke zielen darauf ab, kurzfristig wirksame Schritte zu definieren, die bei kritischen Schadstoffkonzentrationen rasch umgesetzt werden können, um Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung zu minimieren.mieren.