„räumliche Repräsentativität“ bezeichnet einen Beurteilungsansatz, bei dem die an einer Probenahmestelle gemessenen Luftqualitätsparameter für einen klar abgegrenzten geografischen Bereich gelten. Dabei dürfen die Luftqualitätsparameter innerhalb dieses Bereichs nicht mehr als einen vordefinierten Toleranzwert von den an der Probenahmestelle erfassten Werten abweichen.