Ein Ballungsraum ist ein städtisches Gebiet, das bestimmte Mindestanforderungen an Einwohnerzahl und/oder Bevölkerungsdichte erfüllen muss. Nach der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) spricht man von einem Ballungsraum, wenn - mindestens 250.000 Einwohnerinnen und Einwohner in dem Gebiet leben oder - ein Gebiet aus einer oder mehreren Gemeinden besteht, deren Einwohnerdichte jeweils mindestens 1.000 Einwohner pro Quadratkilometer (bezogen auf die Gemarkungsfläche) beträgt und die zusammen mindestens 100 Quadratkilometer umfassen. Nach der EU-Richtlinie 2024/2881 Air Quality wird ein Ballungsraum definiert als - ein städtisches Gebiet mit mehr als 250.000 Einwohnern oder - ein Gebiet mit 250.000 oder weniger Einwohnern, das jedoch eine von den Mitgliedstaaten festgelegte Bevölkerungsdichte pro km² erfüllt. Diese Kriterien helfen Behörden und Stadtplanern, Gebiete mit hoher Bevölkerungs- und Bebauungsdichte zu identifizieren, um entsprechende Maßnahmen im Bereich Luftqualität, Verkehr und Infrastruktur zu ergreifen. Die genaue Festlegung von Ballungsräumen spielt in der Umweltgesetzgebung eine wichtige Rolle, da in dicht besiedelten Gebieten häufig strengere Emissions- und Immissionsschutzmaßnahmen gelten.





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