Eine Gebietseinheit für die durchschnittliche Exposition ist ein Teil des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats, der für die Bestimmung des Indikators für die durchschnittliche Exposition ausgewiesen wurde. Sie entspricht einer NUTS-1- oder NUTS-2-Region (nach Verordnung (EG) Nr. 1059/2003) oder einer Kombination mehrerer aneinandergrenzender NUTS-1- bzw. NUTS-2-Regionen, sofern die Gesamtfläche kleiner ist als das gesamte Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats und höchstens 85.000 km² umfasst.