Ein Kurzzeitwert (Äquivalentwert) dient zur Beurteilung von kurzzeitigen Überschreitungen von Luftschadstoffkonzentrationen (z. B. Stunden- oder Tagesmittelwerte). Da direkte Modellberechnungen dieser Kurzzeitwerte oft nicht möglich sind, werden sie über sogenannte Äquivalentwerte aus den Jahresmittelwerten bzw. 98-Perzentilwerten abgeleitet. Die 39. BImSchV legt fest, wie oft und in welchem Ausmaß Kurzzeitwerte (z. B. 200 µg/m³ NO₂ pro Stunde, 50 µg/m³ PM₁₀ pro Tag) überschritten werden dürfen. Werden die entsprechenden Äquivalentwerte eingehalten, gilt dies als Indiz dafür, dass auch die gesetzlichen Kurzzeitgrenzwerte nicht überschritten werden.





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