„PM10“ bezeichnet Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass mit einem Abscheidegrad von 50 % bei einem aerodynamischen Durchmesser von 10 Mikrometern (µm) passieren. Sowohl die 39. BImSchV als auch die EU-Richtlinie 2024/2881 Air Quality legen Referenzmethoden (z. B. EN 12341) fest, um diese Partikel zu messen und zu bewerten. Aufgrund ihrer Größe gelten PM10-Partikel als „inhalierbarer Staub“, der bis in die oberen Atemwege und Bronchien gelangen kann und so die Gesundheit beeinträchtigen oder bestehende Atemwegserkrankungen verschlimmern kann.





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