„PM2.5“ umfasst Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass mit einem Abscheidegrad von 50 % bei 2,5 Mikrometern (µm) passieren. Diese besonders feinen Partikel können laut 39. BImSchV und EU-Richtlinie 2024/2881 Air Quality mithilfe spezieller Messverfahren (z. B. EN 12341) bestimmt werden. PM2.5-Partikel dringen tief in die Lungenbläschen (Alveolen) ein und gelten als besonders gesundheitsschädlich, da sie dort nur schwer vom Körper ausgeschieden werden können. Häufig stammen sie aus Verbrennungsprozessen (z. B. Verkehr, Industrie, Heizungen) und tragen wesentlich zur Feinstaubbelastung in Städten bei.