Emissionsbegrenzungen sind die in einem Genehmigungsbescheid oder einer nachträglichen Anordnung festgelegten, zulässigen Grenzwerte für Luftverunreinigungen. Sie umfassen unter anderem:
Konzentrationsgrenzwerte (z B. Faserstaub-,
Geruchsstoff- oder Massenkonzentrationen)
Massenströme (bezogen auf eine Betriebsstunde)
Tagesmittelwerte (z. B. Massenverhältnisse, Emissionsgrade, Emissionsminderungsgrade)
Ziel dieser Vorgaben ist die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an den Immissionsschutz.