„Emissionsbeiträge aus natürlichen Quellen“ sind Schadstoffemissionen, die weder unmittelbar noch mittelbar auf menschliche Aktivitäten zurückgehen. Zu diesen natürlichen Quellen zählen beispielsweise Vulkanausbrüche, Erdbeben, geothermische Prozesse, Freilandbrände, Stürme, Meeresgischt sowie die Aufwirbelung und der Transport von Partikeln aus Trockengebieten. Sowohl die 39. BImSchV als auch die EU-Richtlinie 2024/2881 Air Quality berücksichtigen diese Emissionsbeiträge bei der Beurteilung der Luftqualität, da sie außerhalb menschlicher Kontrolle liegen.